Hohenwestedt (niederdeutsch: Wiste) ist eine Gemeinde im Zentrum Schleswig-Holsteins im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
5393 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24594
Vorwahl
04871
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altbockhorst, Altböternhöfen, Altenjahn, Dellbrck, Falkenburg, Feldscheide, Glsing, Grevensberg, Kaaksburg, Neubockhorst, Neuböternhöfen, Nienjahn, Papenau, Papenhöhe, Sohrheide, Vaasbttel, Vogelsang, Winselhof, Altbockhorst, Altböternhöfen, Altenjahn, Dellbrück, Falkenburg, Feldscheide, Glüsing, Grevensberg, Kaaksburg, Neubockhorst, Neuböternhöfen, Nienjahn, Papenau, Papenhöhe, Sohrheide, Vaasbüttel, Vogelsang, Winselhof
Adressen:
1. Gemeinde Hohenwestedt
Am Markt 1
24594 Hohenwestedt
2. Amtsgericht Itzehoe
Wiesenstraße 1
25524 Itzehoe
3. Kreisverwaltung Segeberg
Oldesloer Straße 2
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Hohenwestedt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.