Hohenwestedt (niederdeutsch: Wiste) ist eine Gemeinde im Zentrum Schleswig-Holsteins im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
5393 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24594
Vorwahl
04871
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altbockhorst, Altböternhöfen, Altenjahn, Dellbrck, Falkenburg, Feldscheide, Glsing, Grevensberg, Kaaksburg, Neubockhorst, Neuböternhöfen, Nienjahn, Papenau, Papenhöhe, Sohrheide, Vaasbttel, Vogelsang, Winselhof, Altbockhorst, Altböternhöfen, Altenjahn, Dellbrück, Falkenburg, Feldscheide, Glüsing, Grevensberg, Kaaksburg, Neubockhorst, Neuböternhöfen, Nienjahn, Papenau, Papenhöhe, Sohrheide, Vaasbüttel, Vogelsang, Winselhof
Adressen:
1. Gemeinde Hohenwestedt
Am Markt 1
24594 Hohenwestedt
2. Amtsgericht Itzehoe
Wiesenstraße 1
25524 Itzehoe
3. Kreisverwaltung Segeberg
Oldesloer Straße 2
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Hohenwestedt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.