Hornberg ist eine Stadt im Ortenaukreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
4242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78132
Vorwahl
07833
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Reichenbach, Reichenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hornberg
Hauptstraße 1
78132 Hornberg
2. Ordnungsamt Hornberg
Hauptstraße 1
78132 Hornberg
3. Bürgeramt Hornberg
Hauptstraße 1
78132 Hornberg
Gemeinde Hornberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Hornberg hat kürzlich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Panoramapark“ gefasst und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Projekt umfasst den Bau eines Erlebnisspielplatzes, eines Panoramapark-Pavillons und optional eines Schrägaufzugs auf dem Schlossberg. Die Planung zielt auf die Erhöhung der Attraktivität der Stadt als Freizeit- und Wohnstandort, die Stärkung des Tourismus und die barrierefreie Anbindung an den Ortskern. Die reinen Baukosten werden auf 4,9 Millionen Euro geschätzt. Das Planungsverfahren umfasst eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung sowie eine Umweltprüfung.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung