Horneburg (plattdeutsch Hornborg) ist ein niedersächsischer Flecken in der Samtgemeinde Horneburg im Landkreis Stade
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6721 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21640
Vorwahl
04163
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Daudieck, Eicheneck, Ellerbruch, Habecksfeld, Horst, Neuhof, Postmoor, Schäferei, Schragenberg, Weidmannsruh, Daudieck, Eicheneck, Ellerbruch, Habecksfeld, Horst, Neuhof, Postmoor, Schäferei, Schragenberg, Weidmannsruh
Adressen:
1. Gemeinde Horneburg
Hauptstraße 1
21640 Horneburg
2. Einwohnermeldeamt Horneburg
Hauptstraße 1
21640 Horneburg
3. Ordnungsamt Horneburg
Hauptstraße 1
21640 Horneburg
Gemeinde Horneburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.