Hunderdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3270 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94336
Vorwahlen
09422 u. 09961
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bauernholz, Biehl, Böhmhäuser, Böhmhöfl, Breitfeld, Dambach, Ebenthan, Egern, Eglsee, Ellaberg, Fahrenloh, Feiertaghof, Fischbehälter, Gartenhaus, Gottesberg, Grabmhl, Großlintach, Grub, Häuselberg, Herrnbirket, Hoch, Hof, Hofdorf, Hohenthan, Hunderdorf, Irensfelden, Jacklhäusl, Klostermhl, Kreuzberg, Lindenbrunn, Lindfeld, Lintach, Mitterbhl, Muggenthal, Oberhunderdorf, Oberstetten, Ochsenweiher, Osterberg, Rainfurt, Rammersberg
Adressen:
1. Gemeinde Hunderdorf, Hauptstraße 1, 94336 Hunderdorf
2. Landkreis Straubing-Bogen, Landratsamt, Am Berg 5, 94315 Straubing
3. Veterinäramt Straubing-Bogen, Am Berg 5, 94315 Straubing
Gemeinde Hunderdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.