Hunderdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3270 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94336
Vorwahlen
09422 u. 09961
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bauernholz, Biehl, Böhmhäuser, Böhmhöfl, Breitfeld, Dambach, Ebenthan, Egern, Eglsee, Ellaberg, Fahrenloh, Feiertaghof, Fischbehälter, Gartenhaus, Gottesberg, Grabmhl, Großlintach, Grub, Häuselberg, Herrnbirket, Hoch, Hof, Hofdorf, Hohenthan, Hunderdorf, Irensfelden, Jacklhäusl, Klostermhl, Kreuzberg, Lindenbrunn, Lindfeld, Lintach, Mitterbhl, Muggenthal, Oberhunderdorf, Oberstetten, Ochsenweiher, Osterberg, Rainfurt, Rammersberg
Adressen:
1. Gemeinde Hunderdorf, Hauptstraße 1, 94336 Hunderdorf
2. Landkreis Straubing-Bogen, Landratsamt, Am Berg 5, 94315 Straubing
3. Veterinäramt Straubing-Bogen, Am Berg 5, 94315 Straubing
Gemeinde Hunderdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf