Hüllhorst [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈhʏlhɔʁst] (niederdeutsch: Hüllhuost), amtlich Gemeinde Hüllhorst, bisweilen auch Großgemeinde Hüllhorst ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Minden-Lübbecke in Ostwestfalen-Lippe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
13.047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32609
Vorwahlen
05744, 05741
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Fettenholsen, Heithöfen, Hobrink, Husen, Kümmerdingsen, Lage, Leitpohl, Magerholsen, Regtbrink, Reineberg, Vorwerk
Adressen:
1. Gemeinde Hüllhorst, Hauptstraße 1, 32609 Hüllhorst
2. Bürgeramt Hüllhorst, Hauptstraße 1, 32609 Hüllhorst
3. Ordnungsamt Hüllhorst, Hauptstraße 1, 32609 Hüllhorst
Gemeinde Hüllhorst – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hüllhorst betreffen vor allem die Neuaufstellung des Regionalplans OWL und die damit verbundenen Planungsprozesse. Hier sind einige Schlüsselpunkte:
- Der Regionalplan OWL wurde am 5. Oktober 2020 fertiggestellt und unterlag einer öffentlichen Auslegung bis zum 31. März 2021, bei der etwa 4000 Stellungnahmen eingingen.
- Der Regionalrat bestätigte im Juni 2022 den Entscheidungskompass, der die Leitlinien für die Siedlungsentwicklung bestätigt und sicherstellt, dass die Inanspruchnahme von Freiflächen nur bei begründetem Bedarf erfolgt.
- Es gibt Anregungen und Hinweise zur Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten und anderen freiräumlichen Belangen, die in den nachfolgenden Bauleitplanungen angemessen berücksichtigt und planerisch bewältigt werden sollen.
- Für Hüllhorst ist die Berücksichtigung der Landschaftsschutzgebiete besonders wichtig, da derzeit ein Landschaftsplan aufgestellt wird.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.