Die Bergbaustadt Ibbenbüren ist eine Mittelstadt und die größte Stadt in der westfälischen Region Tecklenburger Land sowie nach Rheine die zweitgrößte im Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
51.888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49477, 49479
Vorwahlen
05451, 05455, 05456, 05459
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dieckenberg, Schafberg
Adressen:
1. Stadt Ibbenbüren, Rathausplatz 1, 49477 Ibbenbüren
2. Kreis Steinfurt, Wilhelmstraße 10, 48565 Steinfurt
3. Agentur für Arbeit Ibbenbüren, Wilhelmstraße 57, 49477 Ibbenbüren
Gemeinde Ibbenbüren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ibbenbüren findet am 10. Februar 2025 eine öffentliche Versammlung statt, um über den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Schierloh II zu informieren. Diese Versammlung dient der Überarbeitung und Diskussion des Bebauungsplans.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.