Lienen ist eine Gemeinde in der Region Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt), zwischen Münster und Osnabrück im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8715 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49536
Vorwahlen
05483, 05484, 05481, 05403
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aldrup, Höste, Holperdorp, Holzhausen, Lienen, Westerbeck, Aldrup, Höste, Holperdorp, Holzhausen, Westerbeck
Adressen:
1. Gemeinde Lienen
Am Markt 1
49536 Lienen
2. Kreis Steinfurt
Ludwig-Terfloth-Straße 5
48565 Steinfurt
3. Bürgeramt Lienen
Am Markt 1
49536 Lienen
Gemeinde Lienen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lienen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich regionale Planungsverfahren und Änderungen im Kreis Steinfurt und anderen umliegenden Gebieten, aber nicht spezifisch Lienen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.