Anschließend war Iffeldorf bis zur Säkularisation im Besitz des Klosters Wessobrunn. Von etwa 1860 bis 1961 war der Ort stark durch den Gutsbetrieb Staltach der Familie Maffei geprägt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2754 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82393
Vorwahlen
08856, 08801
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eizenberg, Heuwinkl, Obereurach, Oberlauterbach, Ponholz, Rettenberg, Schwaig, Staltach, Steinbach, Untereurach, Unterlauterbach, Eizenberg, Heuwinkl, Obereurach, Oberlauterbach, Ponholz, Rettenberg, Schwaig, Staltach, Steinbach, Untereurach, Unterlauterbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Iffeldorf
Hauptstraße 1
82393 Iffeldorf
2. Landratsamt Weilheim-Schongau
Kaiserstraße 20
82362 Weilheim in Oberbayern
3. Bürgerbüro Iffeldorf
Hauptstraße 1
82393 Iffeldorf
Gemeinde Iffeldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.