Iffeldorf ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt. Anschließend war Iffeldorf bis zur Säkularisation im Besitz des Klosters Wessobrunn
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2754 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82393
Vorwahlen
08856, 08801
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eizenberg, Heuwinkl, Obereurach, Oberlauterbach, Ponholz, Rettenberg, Schwaig, Staltach, Steinbach, Untereurach, Unterlauterbach, Eizenberg, Heuwinkl, Obereurach, Oberlauterbach, Ponholz, Rettenberg, Schwaig, Staltach, Steinbach, Untereurach, Unterlauterbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Iffeldorf
Hauptstraße 1
82393 Iffeldorf
2. Landratsamt Weilheim-Schongau
Kaiserstraße 20
82362 Weilheim in Oberbayern
3. Bürgerbüro Iffeldorf
Hauptstraße 1
82393 Iffeldorf
Gemeinde Iffeldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.