Ihlienworth [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌiːli̯ən'vɔ:ʁt] (niederdeutsch Helnnworth) ist eine niedersächsische Gemeinde in der Samtgemeinde Land Hadeln im Landkreis Cuxhaven
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21775
Vorwahl
04755
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmKanal, Auedeich, Dreihausendorf, Hasendorf, KleineGeest, Kuhlenfelde, Medemstade, Mislag, Mittelteil, Siedenteil, Straßdeich, Vierhausendorf, Westerende, Wetternweg, AmKanal, Auedeich, Dreihausendorf, Hasendorf, KleineGeest, Kuhlenfelde, Medemstade, Mislag, Mittelteil, Siedenteil, Straßdeich, Vierhausendorf, Westerende, Wetternweg
Adressen:
1. Gemeinde Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
2. Einwohnermeldeamt Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
3. Ordnungsamt Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
Gemeinde Ihlienworth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.