Illertissen ist eine Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Neu-Ulm und liegt etwa 25 Kilometer südlich von Ulm und 30 Kilometer nördlich von Memmingen in Mittelschwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
17.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89257
Vorwahl
07303
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aumhle, Bruckhof, Dornweiler, Jungviehweide, Tannenhärtle, Aumühle, Bruckhof, Dornweiler, Jungviehweide, Tannenhärtle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Illertissen
Hauptstraße 1
89257 Illertissen
2. Ordnungsamt Illertissen
Hauptstraße 1
89257 Illertissen
3. Finanzamt Neu-Ulm
Bahnhofstraße 12
89231 Neu-Ulm
Gemeinde Illertissen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- 25 neue Reihenhäuser sind auf dem ehemaligen DB- und BayWa-Gelände nördlich vom Bahnhof in Illertissen geplant, mit jeweils 120 Quadratmetern Wohnfläche in drei bis vier Zimmern auf drei Stockwerken inklusive Dachgeschoss.
- Ein Neubau-Quartier im Norden der Stadt mit fünf Mehrfamilienhäusern und 71 Wohnungen für bis zu 200 Menschen ist geplant, zwischen Ulmer Straße und Saumweg hinter der Tennishalle.
- Der Bebauungsplan Nr. 3/2021 für das Industriegebiet Zur Aumühle - 1. Erweiterung wurde als Satzung beschlossen und ist in Kraft getreten.
- Der Bebauungsplan Nr. 2/2022 für die PV-Freifläche südlich der Staatsstraße 2018 und östlich des Illerkanals wurde zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.