Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Illertissen

Illertissen ist eine Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Neu-Ulm und liegt etwa 25 Kilometer südlich von Ulm und 30 Kilometer nördlich von Memmingen in Mittelschwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
17.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89257
Vorwahl
07303
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aumhle, Bruckhof, Dornweiler, Jungviehweide, Tannenhärtle, Aumühle, Bruckhof, Dornweiler, Jungviehweide, Tannenhärtle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Illertissen
Hauptstraße 1
89257 Illertissen

2. Ordnungsamt Illertissen
Hauptstraße 1
89257 Illertissen

3. Finanzamt Neu-Ulm
Bahnhofstraße 12
89231 Neu-Ulm
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- 25 neue Reihenhäuser sind auf dem ehemaligen DB- und BayWa-Gelände nördlich vom Bahnhof in Illertissen geplant, mit jeweils 120 Quadratmetern Wohnfläche in drei bis vier Zimmern auf drei Stockwerken inklusive Dachgeschoss.
- Ein Neubau-Quartier im Norden der Stadt mit fünf Mehrfamilienhäusern und 71 Wohnungen für bis zu 200 Menschen ist geplant, zwischen Ulmer Straße und Saumweg hinter der Tennishalle.
- Der Bebauungsplan Nr. 3/2021 für das Industriegebiet Zur Aumühle - 1. Erweiterung wurde als Satzung beschlossen und ist in Kraft getreten.
- Der Bebauungsplan Nr. 2/2022 für die PV-Freifläche südlich der Staatsstraße 2018 und östlich des Illerkanals wurde zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

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Vereinfachtes / Beschleunigtes Verfahren

Nach § 13 BauGB kann die planende Gemeinde einen Bebauungsplan auch in einem „vereinfachten“ bzw. einem „beschleunigten Verfahren“ zur schnelleren Schaffung von Wohnraum aufstellen; nach § 13a im Innenbereich 

Da das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans so lange dauert, bis er in Kraft tritt, können die Gemeinden eine Veränderungssperre für das Gebiet oder einen Teil davon erlassen. So kann vermieden werden, dass in der Entwurfsphase Bauprojekte durchgeführt werden, die dem ursprünglichen Plan zuwiderlaufen. Eine Änderungssperre ist gesetzlich zunächst für zwei Jahre gültig. Die Gemeinde kann diese Frist bei Bedarf um ein drittes Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde die Dauer der Veränderungssperre auf ein viertes Jahr ausdehnen. Damit ist jedoch aus Sicht des Eigentumsschutzes die maximale Dauer für eine entschädigungslos hinzunehmende Duldung einer Veränderungssperre erreicht.

Alternativ zu einer Veränderungssperre kann die Gemeinde die Entscheidung über einzelne Bauvorhaben jeweils um bis zu einem Jahr zurückstellen lassen.