Immenstaad am Bodensee ist eine Gemeinde am Bodenseeufer im Bodenseekreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
6513 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88090
Vorwahl
07545
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee
2. Ordnungsamt Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee
3. Standesamt Immenstaad am Bodensee
Hauptstraße 1
88090 Immenstaad am Bodensee
Gemeinde Immenstaad am Bodensee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Immenstaad hat am 25.11.2024 den Bebauungsplan „Tobelfalle, Kniebach, Mühlgarten - Teilbereich Süd-Ost“ als Satzung beschlossen. Dies umfasst den Entwurf des zeichnerischen Teils und des Textteils des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften, die ortsüblich durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht werden.
Zusätzlich wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Montfortstraße gefasst, einschließlich der Beschlussabstimmung über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Weiterhin wurde die Vertagung der Beschlussabstimmung für die Generalsanierung der Linzgauhalle beschlossen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.