Meckenbeuren ist eine Gemeinde im Bodenseekreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
13.651 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88074
Vorwahl
07542
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brochenzell, Liebenau, Brochenzell, Liebenau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Meckenbeuren
Hauptstraße 1
88074 Meckenbeuren
2. Ordnungsamt Meckenbeuren
Hauptstraße 1
88074 Meckenbeuren
3. Finanzamt Ravensburg
Wilhelmstraße 2
88212 Ravensburg
Gemeinde Meckenbeuren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Meckenbeuren in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich auf Bebauungspläne in Immenstaad am Bodensee, nicht in Meckenbeuren.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.