Iserlohn (westfälisch Iserlaun, Iserliaun, aus mittelniederdeutsch îse(r)n-lô(ch) „Eisenwald“) ist eine Große kreisangehörige Stadt im Märkischen Kreis (Regierungsbezirk Arnsberg) in Nordrhein-Westfalen und mit rund 93.000 Einwohnern die größte Stadt des Märkischen Kreises und des Sauerlandes
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
91.873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
58636–58644
Vorwahlen
02371, 02374, 02304, 02352, 02378
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bilveringsen, Bräke, Dingsen, Bilveringsen, Bräke, Düingsen
Adressen:
Stadt Iserlohn
Wilhelmstraße 2
58636 Iserlohn
Finanzamt Iserlohn
Kaiserstraße 40
58636 Iserlohn
Agentur für Arbeit Iserlohn
Hauptstraße 32
58636 Iserlohn
Gemeinde Iserlohn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Iserlohn hatSeveral Bebauungspläne im Verfahren, darunter der Bebauungsplan Nr. 448 für eine Photovoltaikfreiflächenanlage im Scherling, der derzeit in der öffentlichen Auslegung ist bis 28. Februar 2025. Ein weiterer Plan ist der Bebauungsplan Nr. 449/1 für das Dröscheder Feld. Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 148 „Ortlohntal“ geändert, um die Erweiterung der Gesamtschule im Südosten des bestehenden Schulgebäudes zu ermöglichen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.