Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Iserlohn

Iserlohn (westfälisch Iserlaun, Iserliaun, aus mittelniederdeutsch îse(r)n-lô(ch) „Eisenwald“) ist eine Große kreisangehörige Stadt im Märkischen Kreis (Regierungsbezirk Arnsberg) in Nordrhein-Westfalen und mit rund 93.000 Einwohnern die größte Stadt des Märkischen Kreises und des Sauerlandes
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
91.873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
58636–58644
Vorwahlen
02371, 02374, 02304, 02352, 02378
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bilveringsen, Bräke, Dingsen, Bilveringsen, Bräke, Düingsen
Adressen:
Stadt Iserlohn
Wilhelmstraße 2
58636 Iserlohn

Finanzamt Iserlohn
Kaiserstraße 40
58636 Iserlohn

Agentur für Arbeit Iserlohn
Hauptstraße 32
58636 Iserlohn
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Iserlohn hatSeveral Bebauungspläne im Verfahren, darunter der Bebauungsplan Nr. 448 für eine Photovoltaikfreiflächenanlage im Scherling, der derzeit in der öffentlichen Auslegung ist bis 28. Februar 2025. Ein weiterer Plan ist der Bebauungsplan Nr. 449/1 für das Dröscheder Feld. Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 148 „Ortlohntal“ geändert, um die Erweiterung der Gesamtschule im Südosten des bestehenden Schulgebäudes zu ermöglichen.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

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Vereinfachtes / Beschleunigtes Verfahren

Nach § 13 BauGB kann die planende Gemeinde einen Bebauungsplan auch in einem „vereinfachten“ bzw. einem „beschleunigten Verfahren“ zur schnelleren Schaffung von Wohnraum aufstellen; nach § 13a im Innenbereich 

Da das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans so lange dauert, bis er in Kraft tritt, können die Gemeinden eine Veränderungssperre für das Gebiet oder einen Teil davon erlassen. So kann vermieden werden, dass in der Entwurfsphase Bauprojekte durchgeführt werden, die dem ursprünglichen Plan zuwiderlaufen. Eine Änderungssperre ist gesetzlich zunächst für zwei Jahre gültig. Die Gemeinde kann diese Frist bei Bedarf um ein drittes Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde die Dauer der Veränderungssperre auf ein viertes Jahr ausdehnen. Damit ist jedoch aus Sicht des Eigentumsschutzes die maximale Dauer für eine entschädigungslos hinzunehmende Duldung einer Veränderungssperre erreicht.

Alternativ zu einer Veränderungssperre kann die Gemeinde die Entscheidung über einzelne Bauvorhaben jeweils um bis zu einem Jahr zurückstellen lassen.