Jagsthausen ist eine Gemeinde mit zirka 1800 Einwohnern im Landkreis Heilbronn im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
1909 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74249
Vorwahl
07943
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
ŽußererPfitzhof, Edelmannshof, Leuterstal, MittlererPfitzhof, Neuzweiflingen, Pfitzhof, Stolzenhof, UntererPfitzhof, ÄußererPfitzhof, Edelmannshof, Leuterstal, MittlererPfitzhof, Neuzweiflingen, Pfitzhof, Stolzenhof, UntererPfitzhof
Adressen:
1. Gemeinde Jagsthausen, Hauptstraße 1, 74249 Jagsthausen
2. Ordnungsamt Landkreis Heilbronn, Wilhelmstraße 15, 74072 Heilbronn
3. Forstamt Heilbronn, Ludwigstraße 24, 74072 Heilbronn
Gemeinde Jagsthausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.