Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Jesteburg

Jesteburg ist eine Gemeinde an der Seeve im nördlichen Niedersachsen und Sitz einer Samtgemeindeverwaltung für drei Gemeinden im Landkreis Harburg.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Harburg
Einwohner
7923 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21266
Vorwahlen
04183, 04181
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Dreihausen, Fnfhausen, Heidewinkel, Johannisberg, Kamerun, Lohof, Salem, Waldwinkel, Dreihausen, Fünfhausen, Heidewinkel, Johannisberg, Kamerun, Lohof, Salem, Waldwinkel
Adressen:
1. Gemeinde Jesteburg
Hauptstraße 10
21266 Jesteburg

2. Landkreis Harburg
Am Kreishaus 1
21465 Jesteburg

3. Einwohnermeldeamt Jesteburg
Hauptstraße 10
21266 Jesteburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Jesteburger Gemeinderat verabschiedete eine Veränderungssperre für das potentielle Baugebiet Sandbarg auf dem Jesteburger Osterberg, gültig für zwei Jahre, um zu verhindern, dass Grundeigentümer während des Aufstellungsverfahrens für einen neuen Bebauungsplan Fakten schaffen. Das Baugebiet soll Wohnhäuser, Gewerbe, einen Kindergarten und Parkplätze umfassen, was jedoch umstritten ist, insbesondere von den Grünen, die eine Bürgerbeteiligung und Erhaltung der Flächen für Naherholung und landwirtschaftliche Nutzung fordern.

Zudem wurde im Bebauungsplan Nr. 2.02 „Reindorfer Osterberg“ eine Nachverdichtung der Bebauung geplant, die trotz Abweichung von der Zielaussage des Landschaftsplans als vertretbar gehalten wird, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren. Es sind Ausgleichsmaßnahmen wie die Aufforstung von Ackerflächen zu Laubwäldern vorgesehen.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Genehmigungspraxis von Bauanträgen/Baugesuchen

Die Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen erfolgt ausschließlich nach dessen Festsetzungen  . Grundsätzlich ist ein Bauvorhaben genehmigungsfähig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht; einzig die noch fehlende Erschließung, z. B. in einem Neubaugebiet, könnte eine Verzögerung darstellen.

Eines der interessantesten Dinge ist natürlich, wie strikt der Entwicklungszeitplan eingehalten wird. Hier gibt es ein ähnliches System. Der Plan kann schon im Rahmen seiner Festsetzungen laut § 31 Abs. 1 BauGB Ausnahmen vorsehen, wie bei den Nutzungen in den einzelnen Gebietstypen. Diese Nutzungen stehen nicht im generellen Zulässigkeitskatalog, weil ihnen ein gewisses Störpotenzial innewohnt, das zunächst geprüft werden soll, sei es aufgrund von Emissionen, der Flächenbeanspruchung oder der Gestalt. Sofern keine Konflikte zu erwarten sind, werden diese Ausnahmen im Regelfall gewährt.

Von größerer Bedeutung für die Genehmigungspraxis ist jedoch die Möglichkeit, von den Festsetzungen befreien zu können, wie es § 31 Abs. 2 BauGB vorsieht. Damit wird der B-Plan mit einer gewissen Flexibilität ausgestattet, die seine Handhabung erleichtern sollen. Eine Befreiung ist jedoch mit Bedingungen versehen:

In jedem Falle dürfen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung muss unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Hierzu muss sich laut Gesetz eine dritte Bedingung gesellen: 

  • Die Erforderlichkeit aus Gründen des Wohles für die Allgemeinheit,

  • Die städtebauliche Vertretbarkeit oder

  • Das Entstehen einer nicht beabsichtigten Härte.