Jüchen ist eine Stadt im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
23.611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41363
Vorwahlen
02164, 02165, 02166, 02181, 02182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Belmen, Elfgen, Herberath, Hoppers, Kelzenberg, Mürmeln, Neuenhoven, Priesterath, Schaan, Wey
Adressen:
1. Stadt Jüchen, Rathausplatz 1, 41363 Jüchen
2. Kreis Viersen, Wilhelmstraße 2, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Jüchen, Rathausplatz 1, 41363 Jüchen
Gemeinde Jüchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Jüchen hat den Bebauungsplanentwurf für die Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd Ende 2023 genehmigt. Dieser Plan sieht die Errichtung von etwa 100 Wohneinheiten, einschließlich Mehrfamilienhäusern, Kettenhäusern und Einfamilienhäusern, vor. Zudem wird eine nachhaltige Wärmeversorgung über erneuerbare Quellen wie Geothermie und Aerothermie sowie ein Nahwärmenetz geplant.
Zusätzlich wurde im Jahr 2022 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 017 beschlossen, um eine maximale Trauf- und Firsthöhe festzusetzen, die sich an die vorhandene Bebauung orientiert, und um einen Abschnitt der Bärenstraße zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.