Jüchen ist eine Stadt im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
23.611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41363
Vorwahlen
02164, 02165, 02166, 02181, 02182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Belmen, Elfgen, Herberath, Hoppers, Kelzenberg, Mürmeln, Neuenhoven, Priesterath, Schaan, Wey
Adressen:
1. Stadt Jüchen, Rathausplatz 1, 41363 Jüchen
2. Kreis Viersen, Wilhelmstraße 2, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Jüchen, Rathausplatz 1, 41363 Jüchen
Gemeinde Jüchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Jüchen hat den Bebauungsplanentwurf für die Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd Ende 2023 genehmigt. Dieser Plan sieht die Errichtung von etwa 100 Wohneinheiten, einschließlich Mehrfamilienhäusern, Kettenhäusern und Einfamilienhäusern, vor. Zudem wird eine nachhaltige Wärmeversorgung über erneuerbare Quellen wie Geothermie und Aerothermie sowie ein Nahwärmenetz geplant.
Zusätzlich wurde im Jahr 2022 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 017 beschlossen, um eine maximale Trauf- und Firsthöhe festzusetzen, die sich an die vorhandene Bebauung orientiert, und um einen Abschnitt der Bärenstraße zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.