Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Köln

Die kreisfreie Stadt am Rhein gehört zum Regierungsbezirk Köln, und die Region Köln/Bonn ist das Zentrum des Ballungsraumes zwischen Kölner Bucht und Oberbergischem Land mit gut vier Millionen Einwohnern. Köln (kölsch Kölle) ist mit mehr als einer Million Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Berlin, Hamburg und München die viertgrößte Stadt Deutschlands
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
1.073.096 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50667–51149
Vorwahlen
0221, 02203[2]
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Porz-Heumar
Adressen:
Stadt Köln - Bürgeramt
Kölner Rathaus
Rathausplatz 1
50667 Köln

Kreis Köln - Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Ring 3
50679 Köln

Bundesagentur für Arbeit Köln
Gereonstraße 24
50670 Köln
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00 Dienstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch: 08:00 - 16:00 Donnerstag: 08:00 - 16:00 Freitag: 08:00 - 15:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Februar 2023 den ersten Teil-Bebauungsplan für den Deutzer Hafen Köln beschlossen, markierend einen Meilenstein in der Konversion des früheren Industriehafens zu einem urbanen und nachhaltigen Stadtquartier. Dies umfasst die Schaffung von etwa 3.000 Wohnungen, 6.900 Arbeitsplätzen, Kitas, einer Schule, Gastronomie, Kultur- und Freizeitangeboten auf einem 37,7 Hektar großen Gebiet.

Zusätzlich hat der Rat der Stadt Köln am 14. November 2024 dem Bebauungsplan-Entwurf "Östlich Reitweg" zugestimmt, aunque dieser noch nicht rechtskräftig ist und weitere Schritte wie die Änderung des Flächennutzungsplans und städtebauliche Verträge erfordert.

In Köln-Mülheim wurde der B-Plan-Entwurf für das Lindgens-Areal fertiggestellt und zur öffentlichen Auslegung freigegeben, was den Beginn eines urbanen Stadtquartiers mit erhaltenden industriehistorischen Gebäuden markiert.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.