Bis zum 31
Bundesland
Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt
Einwohner
7277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07426
Vorwahlen
036739, 036738
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Königsee
Hauptstraße 1
07426 Königsee
2. Ordnungsamt Königsee
Hauptstraße 1
07426 Königsee
3. Finanzamt Saalfeld
Am Schloß 1
07318 Saalfeld/Saale
Gemeinde Königsee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für die Kunsteisbahn Bob und Rodel Eisarena Königssee muss eine weitere Auslegung durchlaufen, wegen der Verwendung eines nicht aktuellen Gutachtens, was zu einer Verzögerung von etwa acht Wochen führt. Die Gemeinde Schönau am Königssee wird das Bebauungsplanänderungsverfahren durchführen, um die weiteren Planungen und Abstimmungen mit Fachstellen und Fachbehörden fortzusetzen. Der Baubeginn der Kunsteisbahn ist für Mitte 2024 geplant, mit der Fertigstellung im Herbst 2026.
Zusätzlich gibt es Bedenken bezüglich eines Hotelprojekts in Schönau am Königssee, das aufgrund seiner Größe und des erwarteten Tourismuszuwachses Kritik hinsichtlich der Belastung von Natur, Landschaft und Infrastruktur erhält.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.