Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kühbach

Kühbach ist ein Markt im Landkreis Aichach-Friedberg (Bayern) und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kühbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
4288 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86556
Vorwahl
08251
Adresse derMarktverwaltung
Marktplatz 3, 86556 Kühbach
Marktplatz 3, 86556 Kühbach 86556 Bayern DE
Website
Ortsteile
Abtismühle, Großhausen, Haslangkreit, Oedmühle, Paar, Radersdorf, Reifersdorf, Sedlhof, Taxberg, Unterbernbach, Wöresbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kühbach, Hauptstraße 1, 86556 Kühbach
2. Bauamt Kühbach, Hauptstraße 1, 86556 Kühbach
3. Finanzamt Augsburg-Land, Schillstraße 1, 86156 Augsburg
Gemeinde Kühbach – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.