Dezember 2015)
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
43.661 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41564
Vorwahl
02131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kaarst, Rathausplatz 1, 41564 Kaarst
2. Kreis Viersen, Wilhelmring 20, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Kaarst, Rathausplatz 1, 41564 Kaarst
Gemeinde Kaarst – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kaarst plant die Ansiedelung eines großflächigen Nahversorgers im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 113, Teil A4 "Commerhof". Der Planentwurf liegt vom 13.01.2025 bis 14.02.2025 zur öffentlichen Beteiligung aus. Alle Betroffenen können in diesem Zeitraum Anregungen und Bedenken einreichen.
Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan geändert, und die entsprechenden Unterlagen liegen ebenfalls öffentlich aus.
In der Kaarster Innenstadt sind weitere umfangreiche Planungen im Gange, einschließlich des Masterplans für die Kaarster Mitte, der den Neubau des Hauses der Möglichkeiten, neuen barrierefreien Wohnraum und die Umgestaltung des Grünen Platzes umfasst. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 129 "Innenstadt Kaarst" wurde bereits gefasst, und die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange wird demnächst erfolgen.
Straßen in Kaarst:
Quirinusstr.,
Raderbroicher Str.,
Raitz-von-Frenz-Str.,
Randerathweg,
Rathausplatz,
Rathausstr.,
Reeser Weg,
Regensburger Weg,
Rehweg,
Reiherstr.,
Rheinstr.,
Ritterstr.,
Robert-Bunsen-Weg,
Robert-Grootens-Platz,
Robert-Koch-Str.,
Römerstr.,
Rose-Ausländer-Str.,
Roseggerstr.,
Rosenheimer Weg,
Rosenstr.,
Rotdornstr.,
Rottes,
Rubinweg,
Rurstr.,
Saarlandstr.,
Salmweg,
Salzstr.,
Sandstr.,
Saphirweg,
Saturnstr.,
Sauerbruchweg,
Scharnhorststr.,
Schiefbahner Str.,
Schifferhof,
Schillerstr.,
Schlehenweg,
Schleienweg,
Schlenderhanweg,
Schloßstr.,
Schubertstr.,
Schulstr.,
Schumannstr.,
Schwalbenstr.,
Schwalmstr.,
Schwanenweg,
Schwarzer Weg,
Schweinfurter Weg,
Sebastianusstr.,
Silberweg,
Smaragdweg,
Sonnenstr.,
Sperberstr.,
Spitzwegstr.,
St.-Eustachius-Platz,
St.-Georg-Str.,
Stakerseite,
Starenweg,
Stefanstr.,
Steinweg,
Sternstr.,
Stodiekring,
Storchenweg,
Stormweg,
Struckerweg,
Strümper Str.,
Südstr.,
Suitbertusstr.,
Tannenstr.,
Taubenweg,
Theodor-Heuss-Str.,
Thüringenstr.,
Tilsiter Weg,
Tönisfeld,
Tönishöfe,
Topasweg,
Tulpenweg,
Türkisweg,
Turmalinweg,
Uhlandstr.,
Ulmenweg,
Veilchenweg,
Vennerheide,
Venusweg,
Vinhovenweg,
Virchowstr.,
Vom-Stein-Str.,
Von-Galen-Str.,
Von-Röntgen-Str.,
Vorster Str.,
Wacholderweg,
Wagnerstr.,
Waldenburger Str.,
Waldhof,
Waldstr.,
Wasserweg,
Wattmannstr.,
Weckenhofstr.,
Weilerhöfe,
Weißdornweg,
Wescherheckerweg,
Westfalenstr.,
Wiesenstr.,
Wildpfad,
Wilhelm-Haas-Str.,
Wilhelm-Raabe-Str.,
Willicher Str.,
Windmühlenstr.,
Windvogt,
Winkelsfalter,
Wolfsfalter,
Würzburger Weg,
Xantener Str.,
Yorckstr.,
Zanderweg,
Zeisigweg,
Zinnstr.,
Zum Feldchen,
Zum Großen Bruch,
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FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.