Kaarst ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im linken Niederrheingebiet mit 43.286 Einwohnern (Stand: 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
43.661 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41564
Vorwahl
02131
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kaarst, Rathausplatz 1, 41564 Kaarst
2. Kreis Viersen, Wilhelmring 20, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Kaarst, Rathausplatz 1, 41564 Kaarst
Gemeinde Kaarst – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kaarst plant die Ansiedelung eines großflächigen Nahversorgers im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 113, Teil A4 "Commerhof". Der Planentwurf liegt vom 13.01.2025 bis 14.02.2025 zur öffentlichen Beteiligung aus. Alle Betroffenen können in diesem Zeitraum Anregungen und Bedenken einreichen.
Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan geändert, und die entsprechenden Unterlagen liegen ebenfalls öffentlich aus.
In der Kaarster Innenstadt sind weitere umfangreiche Planungen im Gange, einschließlich des Masterplans für die Kaarster Mitte, der den Neubau des Hauses der Möglichkeiten, neuen barrierefreien Wohnraum und die Umgestaltung des Grünen Platzes umfasst. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 129 "Innenstadt Kaarst" wurde bereits gefasst, und die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange wird demnächst erfolgen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.