Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kabelsketal

Kabelsketal ist eine Gemeinde im Saalekreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
8937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06184
Vorwahlen
034204, 0345, 034602, 034604, 034605
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kabelsketal
Hauptstraße 1
06184 Kabelsketal

2. Ordnungsamt Kabelsketal
Hauptstraße 1
06184 Kabelsketal

3. Bauamt Kabelsketal
Hauptstraße 1
06184 Kabelsketal
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Arbeiten zum Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept Kabelsketal begannen Anfang 2023 und wurden im Juni 2024 durch den Gemeinderat beschlossen. Ein Teil dieser Arbeiten umfasste die Anpassung des Bebauungsplans.

- Der Bebauungsplan Nr. 5 und 5a für den Ortsteil Großkugel wurde zuletzt im März 2024 vereinfacht geändert und am 15. März 2024 rechtskräftig.
- Die Änderung umfasst die Gliederung des Mischgebietes in einen vorrangig für Wohnen genutzten Teil und einen für gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehenden Teil, um den Lärmschutz durch eine gewerbliche Bebauung in direkter Nähe zur Bundesstraße 6 zu verbessern.
- Die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse in den Teilgebieten wurde auf fünf Vollgeschosse festgesetzt, um eine verdichtete Bebauung und Lärmschutz zu ermöglichen.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.