Die Stadt liegt an der Mündung der Teplá (Tepl) in die Eger (Ohře)
Einwohner
48.776 (1. Jan. 2018)
Postleitzahl
360 01
Adresse
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Karlsbad
Hauptstraße 1
76307 Karlsbad
2. Ordnungsamt Karlsbad
Hauptstraße 1
76307 Karlsbad
3. Bürgeramt Karlsbad
Hauptstraße 1
76307 Karlsbad
Gemeinde Karlsbad – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Baugesuch für die Waldenserstraße 65/1 in Mutschelbach sieht die Aufstockung eines Garagenkomplexes mit einem Flachdachbau und die Sanierung des bestehenden Wohnhauses vor. Der Ausschuss erteilte das Einvernehmen.
- In Ittersbach ist der Neubau von zwei Tiny-Häusern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Enlensberg“ geplant. Das Gremium erteilte das Einvernehmen und stimmte den notwendigen Befreiungen zu.
- An der Uhlandstraße 3 in Langensteinbach ist die Einhausung einer Terrasse und der Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube geplant. Der Ausschuss erteilte sein Einvernehmen.
- An der Schubertstraße 8 in Langensteinbach ist der Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant, was die Baugrenze überschreitet. Das Gremium erteilte das Einvernehmen zu den Befreiungen.
- An der Uhlandstraße 11 in Langensteinbach ist der Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses mit einem zweigeschossigen Anbau geplant. Der Ausschuss erteilte das Einvernehmen für die Befreiung.
- Der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Nebengebäude an der Vorderer Schaftrieb 14 in Langensteinbach wurde abgelehnt, da das geplante Vordach die zulässige Größe überschreitet.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.