Die Stadt liegt an der Mündung der Teplá (Tepl) in die Eger (Ohře)
Einwohner
48.776 (1. Jan. 2018)
Postleitzahl
360 01
Adresse
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Karlsbad
Hauptstraße 1
76307 Karlsbad
2. Ordnungsamt Karlsbad
Hauptstraße 1
76307 Karlsbad
3. Bürgeramt Karlsbad
Hauptstraße 1
76307 Karlsbad
Gemeinde Karlsbad – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Baugesuch für die Waldenserstraße 65/1 in Mutschelbach sieht die Aufstockung eines Garagenkomplexes mit einem Flachdachbau und die Sanierung des bestehenden Wohnhauses vor. Der Ausschuss erteilte das Einvernehmen.
- In Ittersbach ist der Neubau von zwei Tiny-Häusern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Enlensberg“ geplant. Das Gremium erteilte das Einvernehmen und stimmte den notwendigen Befreiungen zu.
- An der Uhlandstraße 3 in Langensteinbach ist die Einhausung einer Terrasse und der Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube geplant. Der Ausschuss erteilte sein Einvernehmen.
- An der Schubertstraße 8 in Langensteinbach ist der Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant, was die Baugrenze überschreitet. Das Gremium erteilte das Einvernehmen zu den Befreiungen.
- An der Uhlandstraße 11 in Langensteinbach ist der Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses mit einem zweigeschossigen Anbau geplant. Der Ausschuss erteilte das Einvernehmen für die Befreiung.
- Der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Nebengebäude an der Vorderer Schaftrieb 14 in Langensteinbach wurde abgelehnt, da das geplante Vordach die zulässige Größe überschreitet.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.