Karlsdorf, früher auch Carlsdorf, ist eine Gemeinde im Südosten des Saale-Holzland-Kreises und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler in Thüringen.
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
121 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07646
Vorwahl
036426
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
2. Ordnungsamt Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
3. Bürgerbüro Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
Gemeinde Karlsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Karlsdorf-Neuthard wurden einfache Bebauungspläne wie der „Nachverdichtung Neuthard I“ aufgestellt, um städtebauliche Konflikte zu beheben. Diese Pläne regeln Aspekte wie Baufluchten, Gebäudehöhe, Überbauungsgrad und Grünzonen. Ein aktuelles Vorhaben umfasst die Überbauung eines Grundstücks an der Kreuzung Marienstraße/Schulstraße, das jedoch teilweise den festgesetzten Bebauungsplan überschreitet, da es die festgesetzte Baugrenze und eine Grünfläche berührt. Trotzdem wird das Vorhaben unterstützt, da es zusätzlichen Wohnraum schafft und zur Modernisierung des Ortskerns beiträgt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.