Karlsfeld ist eine Gemeinde am nordwestlichen Stadtrand von München und die zweitgrößte Ansiedlung im oberbayerischen Landkreis Dachau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.853 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85757
Vorwahl
08131
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Karlsfeld, Rathausplatz 1, 85757 Karlsfeld
2. Landratsamt Dachau, Ludwigstraße 1, 85221 Dachau
3. Bürgeramt Karlsfeld, Rathausplatz 1, 85757 Karlsfeld
Gemeinde Karlsfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat in Karlsfeld hat viele Korrekturwünsche zum Bebauungsplan des sogenannten Anna-Quartiers auf dem ehemaligen Ludl-Gelände, insbesondere bezüglich des Hochwasserschutzes, und vertagte die Entscheidung auf die November-Sitzung.
- Ein Architekt stellte Pläne für ein 60.000 Quadratmeter großes Gewerbegebiet im Grünzug zwischen Karlsfeld und Dachau vor, das nachhaltig und ökologisch angelegt werden soll, nachdem es 2011 durch einen Bürgerentscheid gestoppt wurde.
- Die Gemeinde und der Investor streiten um den Bebauungsplan des Anna-Quartiers, das ein Mix aus Wohnen, Arbeiten und Nahversorgung sowie ein Hotel-Hochhaus umfassen soll, aber Kritik an fehlenden Spielplätzen und anderen Aspekten erfährt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.