Kenz-Küstrow ist eine Gemeinde im Westen des Kreises Vorpommern-Rügen
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
524 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18314
Vorwahl
038231
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Kenz-Küstrow
Hauptstraße 1
18246 Kenz-Küstrow
2. Einwohnermeldeamt Kenz-Küstrow
Hauptstraße 1
18246 Kenz-Küstrow
3. Ordnungsamt Kenz-Küstrow
Hauptstraße 1
18246 Kenz-Küstrow
Gemeinde Kenz-Küstrow – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
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- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.