Kierspe ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
16.043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58566
Vorwahlen
02359, 02269
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
NeueBrcke, NeueBrücke
Adressen:
1. Stadt Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
2. Bürgerbüro Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
3. Ordnungsamt Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
Gemeinde Kierspe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Kierspe hat am 02.07.2024 Beschlüsse zu verschiedenen Bebauungsplänen gefasst, einschließlich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“, Nr. 32 „Am Finkenschlag“, Nr. 28 „Tiny-Houses Belkenscheid“ und Nr. 29 „Wohngebäude Am Berg“.
- Es gibt laufende Verfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0168/1-5a „Ahornweg/ Lindenstraße“, den Bebauungsplan Nr. 90 „Wohnhäuser Heideweg“ und den Bebauungsplan Nr. 88 „Wohnhäuser Tulpenplatz“.
- Bürger können sich an den Verfahren beteiligen und die Pläne online oder im Rathaus einsehen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.