Kierspe ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
16.043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58566
Vorwahlen
02359, 02269
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
NeueBrcke, NeueBrücke
Adressen:
1. Stadt Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
2. Bürgerbüro Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
3. Ordnungsamt Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
Gemeinde Kierspe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Kierspe hat am 02.07.2024 Beschlüsse zu verschiedenen Bebauungsplänen gefasst, einschließlich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“, Nr. 32 „Am Finkenschlag“, Nr. 28 „Tiny-Houses Belkenscheid“ und Nr. 29 „Wohngebäude Am Berg“.
- Es gibt laufende Verfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0168/1-5a „Ahornweg/ Lindenstraße“, den Bebauungsplan Nr. 90 „Wohnhäuser Heideweg“ und den Bebauungsplan Nr. 88 „Wohnhäuser Tulpenplatz“.
- Bürger können sich an den Verfahren beteiligen und die Pläne online oder im Rathaus einsehen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.