Kierspe ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
16.043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58566
Vorwahlen
02359, 02269
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
NeueBrcke, NeueBrücke
Adressen:
1. Stadt Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
2. Bürgerbüro Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
3. Ordnungsamt Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
Gemeinde Kierspe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Kierspe hat am 02.07.2024 Beschlüsse zu verschiedenen Bebauungsplänen gefasst, einschließlich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“, Nr. 32 „Am Finkenschlag“, Nr. 28 „Tiny-Houses Belkenscheid“ und Nr. 29 „Wohngebäude Am Berg“.
- Es gibt laufende Verfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0168/1-5a „Ahornweg/ Lindenstraße“, den Bebauungsplan Nr. 90 „Wohnhäuser Heideweg“ und den Bebauungsplan Nr. 88 „Wohnhäuser Tulpenplatz“.
- Bürger können sich an den Verfahren beteiligen und die Pläne online oder im Rathaus einsehen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.