Meinerzhagen ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen. Im Landesentwicklungsplan ist Meinerzhagen als Mittelzentrum mit zentralörtlicher Bedeutung ausgewiesen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
20.535 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58540
Vorwahlen
02354, 02358(Valbert), 02763(Oberingemert), 02357(Fürwigge)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Rehsiepen, Weißenpferd, Rehsiepen, Weißenpferd
Adressen:
1. Stadt Meinerzhagen
Rathausplatz 1
58540 Meinerzhagen
2. Kreis Olpe
Kreisverwaltung Olpe
Moltkestraße 2
57462 Olpe
3. Agentur für Arbeit Hagen
Bahnhofstraße 24
58095 Hagen
Gemeinde Meinerzhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Meinerzhagen hat im Februar 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 82 „An der Kirche“ beschlossen. Die Planunterlagen wurden im Internet veröffentlicht und es fand eine öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung statt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.