Im Landesentwicklungsplan ist Meinerzhagen als Mittelzentrum mit zentralörtlicher Bedeutung ausgewiesen. Meinerzhagen ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
20.535 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58540
Vorwahlen
02354, 02358(Valbert), 02763(Oberingemert), 02357(Fürwigge)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Rehsiepen, Weißenpferd, Rehsiepen, Weißenpferd
Adressen:
1. Stadt Meinerzhagen
Rathausplatz 1
58540 Meinerzhagen
2. Kreis Olpe
Kreisverwaltung Olpe
Moltkestraße 2
57462 Olpe
3. Agentur für Arbeit Hagen
Bahnhofstraße 24
58095 Hagen
Gemeinde Meinerzhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Meinerzhagen hat im Februar 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 82 „An der Kirche“ beschlossen. Die Planunterlagen wurden im Internet veröffentlicht und es fand eine öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung statt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.