Sie liegt im Westen des Sauerlands und gehört zum Märkischen Kreis. Im Landesentwicklungsplan ist Meinerzhagen als Mittelzentrum mit zentralörtlicher Bedeutung ausgewiesen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
20.535 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58540
Vorwahlen
02354, 02358(Valbert), 02763(Oberingemert), 02357(Fürwigge)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Rehsiepen, Weißenpferd, Rehsiepen, Weißenpferd
Adressen:
1. Stadt Meinerzhagen
Rathausplatz 1
58540 Meinerzhagen
2. Kreis Olpe
Kreisverwaltung Olpe
Moltkestraße 2
57462 Olpe
3. Agentur für Arbeit Hagen
Bahnhofstraße 24
58095 Hagen
Gemeinde Meinerzhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Meinerzhagen hat im Februar 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 82 „An der Kirche“ beschlossen. Die Planunterlagen wurden im Internet veröffentlicht und es fand eine öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung statt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.