Kinding ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2493 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85125
Vorwahlen
08467, 08423, 08461
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Badanhausen, Berletzhausen, Eibwang, Enkering, Haunstetten, Ilbling, Kirchanhausen, Kratzmhle, Niefang, Pfraundorf, Schlößlmhle, Unteremmendorf, Badanhausen, Berletzhausen, Eibwang, Enkering, Haunstetten, Ilbling, Kirchanhausen, Kratzmühle, Niefang, Pfraundorf, Schlößlmühle, Unteremmendorf
Adressen:
1. Markt Kinding, Hauptstraße 1, 85125 Kinding
2. Gemeinde Kinding, Am Rathaus 1, 85125 Kinding
3. Landratsamt Eichstätt, Münchener Straße 4, 85072 Eichstätt
Gemeinde Kinding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.