Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Walting

Walting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und bildet mit den Gemeinden Pollenfeld und Schernfeld die Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2331 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85137
Vorwahl
08426
Adresse der Verbandsverwaltung
VG EichstättGundekarstr. 7a85072 Eichstätt
VG EichstättGundekarstr. 7a85072 Eichstätt 85137 Bayern DE
Website
Ortsteile
Brunnmhle, Götzelshard, Inching, Ziegelhof, Brunnmühle, Götzelshard, Inching, Ziegelhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Walting
Hauptstraße 10
85114 Walting

2. Ordnungsamt Landkreis Eichstätt
Mühlstraße 1
85072 Eichstätt

3. Finanzamt Ingolstadt
Dammstraße 2
85057 Ingolstadt
Gemeinde Walting – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.