Walting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und bildet mit den Gemeinden Pollenfeld und Schernfeld die Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2331 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85137
Vorwahl
08426
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Brunnmhle, Götzelshard, Inching, Ziegelhof, Brunnmühle, Götzelshard, Inching, Ziegelhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Walting
Hauptstraße 10
85114 Walting
2. Ordnungsamt Landkreis Eichstätt
Mühlstraße 1
85072 Eichstätt
3. Finanzamt Ingolstadt
Dammstraße 2
85057 Ingolstadt
Gemeinde Walting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.