Titting ist ein Markt und staatlich anerkannter Erholungsort im oberbayerischen Landkreis Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2676 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85135
Vorwahlen
08423, 09147
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ablaßmhle, Aichmhle, Brg, Erkertshofen, Erzwäsche, Furtmhle, Herlingshard, Hornmhle, Kaldorf, Kesselberg, Mantlach, Michellohe, Oberkesselberg, Obermhle, Sammhle, Tafelmhle, Unterkesselberg, Ablaßmühle, Aichmühle, Bürg, Erkertshofen, Erzwäsche, Furtmühle, Herlingshard, Hornmühle, Kaldorf, Kesselberg, Mantlach, Michellohe, Oberkesselberg, Obermühle, Sammühle, Tafelmühle, Unterkesselberg
Adressen:
1. Gemeinde Titting, Marktplatz 1, 85135 Titting
2. Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Hauptplatz 23, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm
3. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bahnhofstraße 5, 85049 Ingolstadt
Gemeinde Titting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.