Kirchheim ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
3539 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36275
Vorwahlen
06625, 06628
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bodelshofen, Derndorf, Diepenhofen, Egenburgerhof, Eulenmhle, Gaubttelbrunn, Geiersmhle, Hausen, Kern,Haus, Kirchheim, Kleba, Lindengarten, Römerhof, Schafhof, Schloßhof, Schtzenpfadhöfe, Sellenbergerhof, Spöck, Steinbachtalsperre, Weihermhle, Wössingen, Ziegelhtte, Bodelshofen, Derndorf, Diepenhofen, Egenburgerhof, Eulenmühle, Gaubüttelbrunn, Geiersmühle, Hausen, Kleba, Lindengarten, Römerhof, Schafhof, Schloßhof, Schützenpfadhöfe, Sellenbergerhof, Spöck, Steinbachtalsperre, Weihermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Marktstraße 1
73230 Kirchheim unter Teck
2. Landratsamt Esslingen
Eberhardstraße 10
73728 Esslingen am Neckar
3. Bürgeramt Kirchheim unter Teck
Marktstraße 1
73230 Kirchheim unter Teck
Gemeinde Kirchheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Erneute beschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 14K "Campus Kirchheim" bis zum 17.12.2024.
- 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030".
- 33. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Solarpark Heimstetten".
- Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke FlNr. 179 Gemarkung Heimstetten.
- Öffentlichkeitsbeteiligung für das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitender Untersuchung.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.