Früher wurde der Ort teilweise als Kirchheim an der Mindel, Kirchheim an der Flossach, Kirchheim bei Augsburg oder neuerdings fälschlich als Kirchheim im Allgäu bezeichnet. Kirchheim in Schwaben (amtlich: Kirchheim i.Schw.) ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim in Schwaben in Mittelschwaben
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
2748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87757
Vorwahl
08266
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim in Schwaben
Hauptstraße 1
87757 Kirchheim in Schwaben
2. Landratsamt Unterallgäu
Bgm.-Fischer-Straße 2
87719 Mindelheim
3. Finanzamt Memmingen
Am Schießstand 2
87700 Memmingen
Gemeinde Kirchheim in Schwaben – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ in Kirchheim ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung vom 26.07.2024 bestätigt wurde. Zudem wurde die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im selben Bereich genehmigt und bekannt gemacht. Es gibt umfangreiche Dokumente, einschließlich Begründungen, Umweltberichten und Gutachten zur Geräuschbelastung durch Straßenverkehr, die zum Planungsprozess gehören.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.