Kissing ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg und liegt rund fünf Kilometer südlich der Stadtgrenze von Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
11.556 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86438
Vorwahl
08233
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Mergenthau, Ottomhl, Mergenthau, Ottomühl
Adressen:
1. Gemeinde Kissing, Hauptstraße 1, 86438 Kissing
2. Standesamt Kissing, Hauptstraße 1, 86438 Kissing
3. Bürgeramt Kissing, Hauptstraße 1, 86438 Kissing
Gemeinde Kissing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kissing hat am 29.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonder- / Gewerbegebiet Am Silberpark“ beschlossen. Dieser Plan umfasst die Erweiterung des bestehenden Krematoriums und die Entwicklung von gewerblichen Nutz- und Büroflächen. Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“, lag vom 16. Dezember 2024 bis 24. Januar 2025 zur öffentlichen Auslegung aus. Der Plan sichert die Zusammenführung von Lagerflächen des Krematoriums und gewährleistet eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Arrondierung der bestehenden Strukturen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.