Kitzscher ist eine Stadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04567
Vorwahlen
03433, 034347
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
2. Bürgeramt Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
3. Ordnungsamt Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
Gemeinde Kitzscher – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Kitzscher hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Bebauungsplan „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen beschlossen, der aus der Planzeichnung, der Begründung, den textlichen Festsetzungen, der Schallimmissionsprognose, dem Artenschutzgutachten und der Lichtplanung Fußballplatz besteht. Der Plan wurde in Kraft gesetzt.
Zudem wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.
Es wurden auch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westrand Thierbach 1. BA“ für Neubauten in Thierbach erteilt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.