Kitzscher ist eine Stadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04567
Vorwahlen
03433, 034347
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
2. Bürgeramt Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
3. Ordnungsamt Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
Gemeinde Kitzscher – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Kitzscher hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Bebauungsplan „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen beschlossen, der aus der Planzeichnung, der Begründung, den textlichen Festsetzungen, der Schallimmissionsprognose, dem Artenschutzgutachten und der Lichtplanung Fußballplatz besteht. Der Plan wurde in Kraft gesetzt.
Zudem wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.
Es wurden auch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westrand Thierbach 1. BA“ für Neubauten in Thierbach erteilt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung