Kitzscher ist eine Stadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04567
Vorwahlen
03433, 034347
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
2. Bürgeramt Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
3. Ordnungsamt Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
Gemeinde Kitzscher – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Kitzscher hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Bebauungsplan „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen beschlossen, der aus der Planzeichnung, der Begründung, den textlichen Festsetzungen, der Schallimmissionsprognose, dem Artenschutzgutachten und der Lichtplanung Fußballplatz besteht. Der Plan wurde in Kraft gesetzt.
Zudem wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.
Es wurden auch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westrand Thierbach 1. BA“ für Neubauten in Thierbach erteilt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.