Kitzscher ist eine Stadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04567
Vorwahlen
03433, 034347
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
2. Bürgeramt Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
3. Ordnungsamt Kitzscher
Markt 1
04567 Kitzscher
Gemeinde Kitzscher – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Kitzscher hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Bebauungsplan „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen beschlossen, der aus der Planzeichnung, der Begründung, den textlichen Festsetzungen, der Schallimmissionsprognose, dem Artenschutzgutachten und der Lichtplanung Fußballplatz besteht. Der Plan wurde in Kraft gesetzt.
Zudem wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.
Es wurden auch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westrand Thierbach 1. BA“ für Neubauten in Thierbach erteilt.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.