Kleinlangheim ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Kitzingen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
1652 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97355
Vorwahl
09325
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Haidt, Stephansberg, Haidt, Stephansberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinlangheim
Hauptstraße 1
97348 Kleinlangheim
2. Landkreis Kitzingen
Am Alten Bahnhof 2
97318 Kitzingen
3. Ordnungsamt Kitzingen
Am Alten Bahnhof 2
97318 Kitzingen
Gemeinde Kleinlangheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.