Knittlingen ist eine Stadt im Enzkreis in Baden-Württemberg, etwa 20 Kilometer nördlich von Pforzheim und 30 Kilometer östlich von Karlsruhe am Rande des Kraichgaus im Naherholungsgebiet Stromberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
8158 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75438
Vorwahl
07043
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lerchenmhle, Pflegmhle, Lerchenmühle, Pflegmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Knittlingen
Hauptstraße 1
75438 Knittlingen
2. Ordnungsamt Knittlingen
Hauptstraße 1
75438 Knittlingen
3. Bürgerbüro Knittlingen
Hauptstraße 1
75438 Knittlingen
Gemeinde Knittlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Knittlingen plant die Firma Neumo, das alte Firmengelände in ein Wohngebiet umzuwandeln. Der Bebauungsplan sieht vor, dass in verdichteter Bauweise vergünstigter Baugrund für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser bereitgestellt wird, vor allem für Familien und Mitarbeiter des Unternehmens. Der Knittlinger Gemeinderat hat das Bauvorhaben bereits abgesegnet, aber der Beginn der Bauarbeiten wurde durch die archäologische Erforschung und Bergung von historischen Funden auf einer Freifläche mit einem merowingischen Grabfeld verzögert. Die Erschließung des ersten Bauabschnitts soll noch in diesem Jahr starten, und der Abriss der alten Gewerbehallen sowie der Umzug in das neue Gewerbegebiet soll in zwei bis drei Jahren abgeschlossen sein. Das neue Quartier wird Platz für rund 500 Bewohner haben und über eine eigene Kita verfügen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.