Sie gehört zur Region Nordschwarzwald
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
6585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75433
Vorwahl
07043
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ElfingerBerghaus, ElfingerHof, MettenbacherMhle, Scheuelberghof, Seidehof, ElfingerBerghaus, ElfingerHof, MettenbacherMühle, Scheuelberghof, Seidehof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Maulbronn
Hauptstraße 1
75433 Maulbronn
2. Landratsamt Enzkreis
Pforzheimer Str. 10
75223 Niefern-Öschelbronn
3. Bürgeramt Maulbronn
Hauptstraße 1
75433 Maulbronn
Gemeinde Maulbronn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Kick-Off-Meeting zum Schenk-Areal in Maulbronn fand am 18. Januar 2024 statt, um die Vorarbeiten für den Förderantrag zum Sanierungsgebiet zu starten. Der vorläufige Zeitplan ist straff, mit dem Ziel, den Antrag noch 2024 zu stellen. Sollte es einen positiven Förderbescheid geben, könnte es 2025 Bewegung in das Areal geben, aber es wird einige Zeit dauern, bis mit dem Bau begonnen wird, da zunächst die Planungen und der Bebauungsplan erstellt werden müssen.
Ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schenk-Areal“ auf der Gemarkung Maulbronn wurde für den Gemeinderat am 11. Dezember 2024 geplant.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.