Sie gehört zur Region Nordschwarzwald
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
6585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75433
Vorwahl
07043
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ElfingerBerghaus, ElfingerHof, MettenbacherMhle, Scheuelberghof, Seidehof, ElfingerBerghaus, ElfingerHof, MettenbacherMühle, Scheuelberghof, Seidehof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Maulbronn
Hauptstraße 1
75433 Maulbronn
2. Landratsamt Enzkreis
Pforzheimer Str. 10
75223 Niefern-Öschelbronn
3. Bürgeramt Maulbronn
Hauptstraße 1
75433 Maulbronn
Gemeinde Maulbronn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein Kick-Off-Meeting zum Schenk-Areal in Maulbronn fand am 18. Januar 2024 statt, um die Vorarbeiten für den Förderantrag zum Sanierungsgebiet zu starten. Der vorläufige Zeitplan ist straff, mit dem Ziel, den Antrag noch 2024 zu stellen. Sollte es einen positiven Förderbescheid geben, könnte es 2025 Bewegung in das Areal geben, aber es wird einige Zeit dauern, bis mit dem Bau begonnen wird, da zunächst die Planungen und der Bebauungsplan erstellt werden müssen.
Ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schenk-Areal“ auf der Gemarkung Maulbronn wurde für den Gemeinderat am 11. Dezember 2024 geplant.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.