Kobern-Gondorf ist eine Ortsgemeinde und ein Weinort an der Untermosel im rheinland-pfälzischen Landkreis Mayen-Koblenz und seit 1976 Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Untermosel bzw. Kobern-Gondorf ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
3117 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56330
Vorwahl
02607
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Belltal, Delcherhof, Engelshof, Euligerhof, Gerlachsmhle, Belltal, Delcherhof, Engelshof, Euligerhof, Gerlachsmühle
Adressen:
1. Gemeinde Kobern-Gondorf, Hauptstraße 1, 56330 Kobern-Gondorf
2. Verbandsgemeinde Vallendar, Am Markt 1, 56179 Vallendar
3. Landkreis Mayen-Koblenz, Wilhelmstraße 1, 56068 Koblenz
Gemeinde Kobern-Gondorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.