Kollnburg ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2771 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94262
Vorwahl
09942
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bach, Baierweg, Gnad, Gsteinach, Hartmannsberg, Hinterviechtach, Hochstraß, Höfen, Hornhof, Kagermhle, Karglhof, Lehen, Mitterberging, Mittergrößling, Mnchshöfen, Nößling, Oberberging, Obergrößling, Oberhofen, Oberriedl, Obersteinbhl, Oed, Ogleinsmais, Ramersdorf, Rechertsried, Sattel, Schreinermhle, Sedlhof, Steffelhof, Stein, Tafertshof, Unterberging, Unterdornach, Untergrößling, Unterriedl, Untersteinbhl, Waldhof, Weggtl, Wieshof, Windsprach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kollnburg
Hauptstraße 1
94556 Kollnburg
2. Finanzamt Deggendorf
Landstraße 2
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Wörthstraße 5
94469 Deggendorf
Gemeinde Kollnburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.