Prackenbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen inmitten des Bayerischen Waldes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2763 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94267
Vorwahl
09942
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahrain, Anger, Aurieden, Bartlberg, Berg, Dumpf, Egernhäusl, Ehrenhof, Engelsdorf, Fichtental, Frauenwies, Geigenmhle, Grub, Hagengrub, Heiligenwies, Herzogsäge, Hetzelsdorf, Hinterhagengrub, Igleinsberg, Kager, Krailing, Lehen, Leuthen, Lexanger, Maierhof, Meidengrub, Mitterdorf, Neuhäusel, Obermhle, Oberreisach, Oberrubendorf, Oberstein, Oberviechtafell, ™dland, Rattersberg, Ruhmannsdorf, Schöpferhof, Schwaben, Schwabwies, Schwarzendorf
Adressen:
1. Gemeinde Prackenbach, Hauptstraße 1, 94267 Prackenbach
2. Landratsamt Regen, Bahnhofstraße 1, 94209 Regen
3. Finanzamt Deggendorf, Gernstraße 1, 94469 Deggendorf
Gemeinde Prackenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.