Prackenbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen inmitten des Bayerischen Waldes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2763 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94267
Vorwahl
09942
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahrain, Anger, Aurieden, Bartlberg, Berg, Dumpf, Egernhäusl, Ehrenhof, Engelsdorf, Fichtental, Frauenwies, Geigenmhle, Grub, Hagengrub, Heiligenwies, Herzogsäge, Hetzelsdorf, Hinterhagengrub, Igleinsberg, Kager, Krailing, Lehen, Leuthen, Lexanger, Maierhof, Meidengrub, Mitterdorf, Neuhäusel, Obermhle, Oberreisach, Oberrubendorf, Oberstein, Oberviechtafell, ™dland, Rattersberg, Ruhmannsdorf, Schöpferhof, Schwaben, Schwabwies, Schwarzendorf
Adressen:
1. Gemeinde Prackenbach, Hauptstraße 1, 94267 Prackenbach
2. Landratsamt Regen, Bahnhofstraße 1, 94209 Regen
3. Finanzamt Deggendorf, Gernstraße 1, 94469 Deggendorf
Gemeinde Prackenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.