Prackenbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen inmitten des Bayerischen Waldes.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2763 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94267
Vorwahl
09942
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ahrain, Anger, Aurieden, Bartlberg, Berg, Dumpf, Egernhäusl, Ehrenhof, Engelsdorf, Fichtental, Frauenwies, Geigenmhle, Grub, Hagengrub, Heiligenwies, Herzogsäge, Hetzelsdorf, Hinterhagengrub, Igleinsberg, Kager, Krailing, Lehen, Leuthen, Lexanger, Maierhof, Meidengrub, Mitterdorf, Neuhäusel, Obermhle, Oberreisach, Oberrubendorf, Oberstein, Oberviechtafell, ™dland, Rattersberg, Ruhmannsdorf, Schöpferhof, Schwaben, Schwabwies, Schwarzendorf
Adressen:
1. Gemeinde Prackenbach, Hauptstraße 1, 94267 Prackenbach
2. Landratsamt Regen, Bahnhofstraße 1, 94209 Regen
3. Finanzamt Deggendorf, Gernstraße 1, 94469 Deggendorf
Gemeinde Prackenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.