Krummennaab (bairisch: Krummanoo) ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1435 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
92703, 92681
Vorwahl
09682
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Burggrub, Geiselhof, Gleichhof, Inglashof, Lehen, Mittelberg, Neuenreuth, Plärn, Plärnmhle, Reisermhle, Steinbach, Steinbachermhle, Steinbhl, Stockau, Trautenberg, Burggrub, Geiselhof, Gleichhof, Inglashof, Lehen, Mittelberg, Neuenreuth, Plärn, Plärnmühle, Reisermühle, Steinbach, Steinbachermühle, Steinbühl, Stockau, Trautenberg
Adressen:
1. Gemeinde Krummennaab
Hauptstraße 1
92660 Krummennaab
2. Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Am Schloßplatz 1
92660 Neustadt an der Waldnaab
3. Bürgeramt Krummennaab
Hauptstraße 1
92660 Krummennaab
Gemeinde Krummennaab – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.