Konnersreuth (bairisch: Kannaschrad) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95692
Vorwahl
09632
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brandmhle, Dollermhle, Dornhof, Fockenfeld, Geierhut, Groppenheim, Grn, Grnmhle, Hagenhaus, Höflas, Lippertsmhle, Lodermhle, Neubau, Neudorf, Neuhof, Rosenbhl, Schwalbenhof, Siegelmhle, Steinau, Wolfsbhl, Brandmühle, Dollermühle, Dornhof, Fockenfeld, Geierhut, Groppenheim, Grün, Grünmühle, Hagenhaus, Höflas, Lippertsmühle, Lodermühle, Neubau, Neudorf, Neuhof, Rosenbühl, Schwalbenhof, Siegelmühle, Steinau, Wolfsbühl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Konnersreuth
Hauptstraße 1
95680 Konnersreuth
2. Ordnungsamt Konnersreuth
Hauptstraße 1
95680 Konnersreuth
3. Finanzamt Marktredwitz
Friedrich-Ebert-Straße 10
95615 Marktredwitz
Gemeinde Konnersreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.