Köln (kölsch Kölle) ist mit mehr als einer Million Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Berlin, Hamburg und München die viertgrößte Stadt Deutschlands. Köln ist zugleich das rheinische Bevölkerungszentrum der Metropolregion Rhein-Ruhr mit etwa zehn Millionen Einwohnern und der Metropolregion Rheinland mit rund 8,6 Millionen Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
1.073.096 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50667–51149
Vorwahlen
0221, 02203[2]
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Porz-Heumar
Adressen:
Stadt Köln - Bürgeramt
Kölner Rathaus
Rathausplatz 1
50667 Köln
Kreis Köln - Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Ring 3
50679 Köln
Bundesagentur für Arbeit Köln
Gereonstraße 24
50670 Köln
Gemeinde Köln – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Februar 2023 den ersten Teil-Bebauungsplan für den Deutzer Hafen Köln beschlossen, markierend einen Meilenstein in der Konversion des früheren Industriehafens zu einem urbanen und nachhaltigen Stadtquartier. Dies umfasst die Schaffung von etwa 3.000 Wohnungen, 6.900 Arbeitsplätzen, Kitas, einer Schule, Gastronomie, Kultur- und Freizeitangeboten auf einem 37,7 Hektar großen Gebiet.
Zusätzlich hat der Rat der Stadt Köln am 14. November 2024 dem Bebauungsplan-Entwurf "Östlich Reitweg" zugestimmt, aunque dieser noch nicht rechtskräftig ist und weitere Schritte wie die Änderung des Flächennutzungsplans und städtebauliche Verträge erfordert.
In Köln-Mülheim wurde der B-Plan-Entwurf für das Lindgens-Areal fertiggestellt und zur öffentlichen Auslegung freigegeben, was den Beginn eines urbanen Stadtquartiers mit erhaltenden industriehistorischen Gebäuden markiert.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.