Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Köln

Köln ist zugleich das rheinische Bevölkerungszentrum der Metropolregion Rhein-Ruhr mit etwa zehn Millionen Einwohnern und der Metropolregion Rheinland mit rund 8,6 Millionen Einwohnern. Die kreisfreie Stadt am Rhein gehört zum Regierungsbezirk Köln, und die Region Köln/Bonn ist das Zentrum des Ballungsraumes zwischen Kölner Bucht und Oberbergischem Land mit gut vier Millionen Einwohnern
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
1.073.096 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50667–51149
Vorwahlen
0221, 02203[2]
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Porz-Heumar
Adressen:
Stadt Köln - Bürgeramt
Kölner Rathaus
Rathausplatz 1
50667 Köln

Kreis Köln - Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Ring 3
50679 Köln

Bundesagentur für Arbeit Köln
Gereonstraße 24
50670 Köln
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00 Dienstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch: 08:00 - 16:00 Donnerstag: 08:00 - 16:00 Freitag: 08:00 - 15:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Februar 2023 den ersten Teil-Bebauungsplan für den Deutzer Hafen Köln beschlossen, markierend einen Meilenstein in der Konversion des früheren Industriehafens zu einem urbanen und nachhaltigen Stadtquartier. Dies umfasst die Schaffung von etwa 3.000 Wohnungen, 6.900 Arbeitsplätzen, Kitas, einer Schule, Gastronomie, Kultur- und Freizeitangeboten auf einem 37,7 Hektar großen Gebiet.

Zusätzlich hat der Rat der Stadt Köln am 14. November 2024 dem Bebauungsplan-Entwurf "Östlich Reitweg" zugestimmt, aunque dieser noch nicht rechtskräftig ist und weitere Schritte wie die Änderung des Flächennutzungsplans und städtebauliche Verträge erfordert.

In Köln-Mülheim wurde der B-Plan-Entwurf für das Lindgens-Areal fertiggestellt und zur öffentlichen Auslegung freigegeben, was den Beginn eines urbanen Stadtquartiers mit erhaltenden industriehistorischen Gebäuden markiert.

FAQ

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.