Köln ist zugleich das rheinische Bevölkerungszentrum der Metropolregion Rhein-Ruhr mit etwa zehn Millionen Einwohnern und der Metropolregion Rheinland mit rund 8,6 Millionen Einwohnern. Die kreisfreie Stadt am Rhein gehört zum Regierungsbezirk Köln, und die Region Köln/Bonn ist das Zentrum des Ballungsraumes zwischen Kölner Bucht und Oberbergischem Land mit gut vier Millionen Einwohnern
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
1.073.096 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50667–51149
Vorwahlen
0221, 02203[2]
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Porz-Heumar
Adressen:
Stadt Köln - Bürgeramt
Kölner Rathaus
Rathausplatz 1
50667 Köln
Kreis Köln - Straßenverkehrsamt
Willy-Brandt-Ring 3
50679 Köln
Bundesagentur für Arbeit Köln
Gereonstraße 24
50670 Köln
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 15:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Februar 2023 den ersten Teil-Bebauungsplan für den Deutzer Hafen Köln beschlossen, markierend einen Meilenstein in der Konversion des früheren Industriehafens zu einem urbanen und nachhaltigen Stadtquartier. Dies umfasst die Schaffung von etwa 3.000 Wohnungen, 6.900 Arbeitsplätzen, Kitas, einer Schule, Gastronomie, Kultur- und Freizeitangeboten auf einem 37,7 Hektar großen Gebiet.
Zusätzlich hat der Rat der Stadt Köln am 14. November 2024 dem Bebauungsplan-Entwurf "Östlich Reitweg" zugestimmt, aunque dieser noch nicht rechtskräftig ist und weitere Schritte wie die Änderung des Flächennutzungsplans und städtebauliche Verträge erfordert.
In Köln-Mülheim wurde der B-Plan-Entwurf für das Lindgens-Areal fertiggestellt und zur öffentlichen Auslegung freigegeben, was den Beginn eines urbanen Stadtquartiers mit erhaltenden industriehistorischen Gebäuden markiert.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.