Künzelsau – in der lokalen, zum Ostfränkischen zählenden Mundart als Kinzlsâ ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}kʰˈinʦlsˌə]) ausgesprochen, oft auch kurz Kiau ([kʰˈiːˌau̧]) entsprechend einer schriftsprachlichen Verkürzung Kü-au genannt – ist die Kreisstadt des Hohenlohekreises im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
15.637 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74653
Vorwahlen
07940, 07905, 07944
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berndshausen, Bodenhof, Büttelbronn, GaisbacherRank, Hofratsmühle, Ohrenbach, Scheurachshof, Sonnhofen, Steinbach, UntererRailhof, Wolfsölden
Adressen:
1. Stadt Künzelsau, Rathausplatz 1, 74653 Künzelsau
2. Landratsamt Hohenlohekreis, Friedrichstraße 24, 74653 Künzelsau
3. Finanzamt Künzelsau, Bahnhofstraße 14, 74653 Künzelsau
Gemeinde Künzelsau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Künzelsau umfassen den Bebauungsplan Solarpark Steinbach (April 2020), den Bebauungsplan Binsenweg 2 in Künzelsau-Ohrenbach (Juni 2020), den Bebauungsplan für die Kläranlage Trennbauwerk RÜB I in Künzelsau-Gaisbach (Mai 2020) und die Stellungnahme zum Antrag Abgrabung Gänswasen in Künzelsau-Nagelsberg (September 2020).
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.