Künzelsau – in der lokalen, zum Ostfränkischen zählenden Mundart als Kinzlsâ ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}kʰˈinʦlsˌə]) ausgesprochen, oft auch kurz Kiau ([kʰˈiːˌau̧]) entsprechend einer schriftsprachlichen Verkürzung Kü-au genannt – ist die Kreisstadt des Hohenlohekreises im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
15.637 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74653
Vorwahlen
07940, 07905, 07944
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berndshausen, Bodenhof, Büttelbronn, GaisbacherRank, Hofratsmühle, Ohrenbach, Scheurachshof, Sonnhofen, Steinbach, UntererRailhof, Wolfsölden
Adressen:
1. Stadt Künzelsau, Rathausplatz 1, 74653 Künzelsau
2. Landratsamt Hohenlohekreis, Friedrichstraße 24, 74653 Künzelsau
3. Finanzamt Künzelsau, Bahnhofstraße 14, 74653 Künzelsau
Gemeinde Künzelsau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Künzelsau umfassen den Bebauungsplan Solarpark Steinbach (April 2020), den Bebauungsplan Binsenweg 2 in Künzelsau-Ohrenbach (Juni 2020), den Bebauungsplan für die Kläranlage Trennbauwerk RÜB I in Künzelsau-Gaisbach (Mai 2020) und die Stellungnahme zum Antrag Abgrabung Gänswasen in Künzelsau-Nagelsberg (September 2020).
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.