Künzelsau – in der lokalen, zum Ostfränkischen zählenden Mundart als Kinzlsâ ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}kʰˈinʦlsˌə]) ausgesprochen, oft auch kurz Kiau ([kʰˈiːˌau̧]) entsprechend einer schriftsprachlichen Verkürzung Kü-au genannt – ist die Kreisstadt des Hohenlohekreises im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
15.637 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74653
Vorwahlen
07940, 07905, 07944
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berndshausen, Bodenhof, Büttelbronn, GaisbacherRank, Hofratsmühle, Ohrenbach, Scheurachshof, Sonnhofen, Steinbach, UntererRailhof, Wolfsölden
Adressen:
1. Stadt Künzelsau, Rathausplatz 1, 74653 Künzelsau
2. Landratsamt Hohenlohekreis, Friedrichstraße 24, 74653 Künzelsau
3. Finanzamt Künzelsau, Bahnhofstraße 14, 74653 Künzelsau
Gemeinde Künzelsau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Künzelsau umfassen den Bebauungsplan Solarpark Steinbach (April 2020), den Bebauungsplan Binsenweg 2 in Künzelsau-Ohrenbach (Juni 2020), den Bebauungsplan für die Kläranlage Trennbauwerk RÜB I in Künzelsau-Gaisbach (Mai 2020) und die Stellungnahme zum Antrag Abgrabung Gänswasen in Künzelsau-Nagelsberg (September 2020).
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.