Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lübbecke

Lübbecke  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈlʏbɛkə] (niederdeutsch: Lübke) ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Nordosten Nordrhein-Westfalens. Mit rund 26.000 Einwohnern gehört die ostwestfälische Stadt zum Kreis Minden-Lübbecke im Regierungsbezirk Detmold
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
25.674 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32312
Vorwahlen
05741, 05743
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Obernfelde, Vierlinden
Adressen:
1. Stadt Lübbecke, Rathausstraße 1, 32312 Lübbecke
2. Kreis Minden-Lübbecke, Königstraße 30, 32423 Minden
3. Agentur für Arbeit Minden, Bahnhofstraße 25, 32423 Minden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:30 13:00 - 16:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Ein erster Entwurf für den Umbau des Lübbecker Großparkplatzes zu einem Wohnquartier wurde im Bauausschuss vorgestellt und erhielt viel Zustimmung, aber es gibt noch keinen Bebauungsplan.
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5/17/180 "Südlich Mindener Straße/Westlich Reineburgstraße" am 09.12.2024.
- Satzungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A 8 "Lehmstichweg" am 09.12.2024.
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3/33/178 Westlich Kutscherweg am 18.03.2024.
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. G 42 Heekeweg am 06.02.2024.

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.