Die Hansestadt Lübeck ( Anhören?/i) (niederdeutsch: Lübęk, Lübeek; Adjektiv: lübsch, lübisch, spätestens seit dem 19. Jahrhundert auch lübeckisch), lateinisch Lubeca, ist eine kreisfreie Großstadt im Norden Deutschlands und im Südosten Schleswig-Holsteins an der Lübecker Bucht, einer Meeresbucht der Ostsee. Die nächstgelegenen großen Städte sind Hamburg etwa 65 Kilometer südwestlich, Kiel etwa 78 Kilometer nordwestlich und Schwerin etwa 68 Kilometer südöstlich
Bundesland
Einwohner
216.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23552–23570, 23627, 23628Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0451, 04502, 04508, 04509
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Absalonshorst, Altlauerhof, Baumsberg, Brandenmühle, BunteKuh, DritteFischerbuden, Eichholz, ErsteFischerbuden, Falkenhusen, Gothmund, Grönauerbaum, Harbershorst, Herreninsel, Huntenhorst, Israelsdorf, Kaninchenberg, Krempelsdorf, Kronsforde, Krummesserbaum, Legan, Marli, Mönkhof, Müggenbusch, Niemark, Padelügge, Reeckerheide, Rennsahl, Ringstedtenhof, Roggenhorst, Rothebek, Sandkrug, Schnakenkoppel, Schönböcken, Spieringshorst, Steinraderhof, Stüvhof, Teerhofinsel, Vorwerk, Wakenitzhof, Waldhusen
Gemeinde Lübeck – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.